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Kfz-Versicherungen
Kraftfahrzeug – des Deutschen „liebstes Kind“!
Kfz-Haftpflicht
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist die Haftpflichtversicherung für Ihr Kfz um die Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen können abzusichern. Wenn Sie also beispielsweise einen Unfall verschulden, werden von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung die Ansprüche der Geschädigten bezahlt.
Teilkasko
Zusätzlich können Sie Schäden an Ihrem eigenen Auto versichern. Mit einer Teilkaskoversicherung sichern Sie sich gegen Glasschäden, Feuer, Sturm, Hagel, Wild und Diebstahl ab. Wenn das Fahrzeug nicht mehr ganz neu ist (2-8 Jahre), empfiehlt sich diese Möglichkeit der Absicherung.
Vollkasko
Wer den kompletten „Rundum-Schutz“ möchte, sollte den Abschluß einer Vollkasko-Versicherung in Erwägung ziehen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie ein Neufahrzeug absichern.
Einige weiche Tarifmerkmale
- Fahrzeugart
- Hersteller
- Typ
- Erstzulassung
- Versicherungsumfang (z. B. Vollkasko 300,-- € SB, Teilkasko 150,-- € SB)
- Schadenfreie Jahre (Prozent)
- Einzel-/Doppel-Garage vorhanden
- selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden? (Haus, Eigentumswohnung)
- haben Sie Kinder?
- Führerscheindatum
- Finanzierungsart (eigen, Kredit, Leasing)
- jährliche km-Leistung
- Anzahl bereits bestehender Verträge (nicht Kfz)
- Zulassungskreis
- Berufliche Tätigkeit (auch ÖD, Landwirt)
- Nutzung des Kfz (überwiegend privat/geschäftlich)
Leistungsspektrum
Birk & Partner AG
Bahnhofplatz 1a
94315 Straubing
Tel. 094 21/84 08-700
Fax 0 94 21/84 08-799
