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Basisversorgung: Rürup-Rente
1. Schicht: Basisversorgung Rürup-Rente
Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen können ab 1.1.2005 auch Beiträge zu privaten Leibrentenversicherungen steuermindernd geltend gemacht werden. Allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit der letztgenannten Beiträge an Bedingungen gebunden, die in etwa denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen.
Die private Leibrentenversicherung muß auf das Leben des Versicherungs- nehmers abgeschlossen werden. Die Leibrentenzahlung darf nur lebenslang und in Form von monatlichen Zahlungen erfolgen. Der früheste Rentenbeginn ist das vollendete 60. Lebensjahr. Um die steuerlich geförderte private Leibrentenversicherung vor einer vorzeitigen Nutzung zu schützen, dürfen die Versorgungsansprüche nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und auch nicht kapitalisierbar sein.
Seit dem 1.1.2005 können 60 % der gezahlten Beiträge in der 1. Schicht (Basisversorgung) steuerlich geltend gemacht werden. Dies umfaßt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Höchstbetrag zur 1.Schicht beträgt maximal 20.000 €, d.h., im Jahr 2005 könnten maximal 12.000 € steuerlich angesetzt werden. Für jedes weitere Jahr steigt der abzugsfähige Anteil des Beitrags um zwei Prozentpunkte, sodaß ab dem Jahr 2025 die Beitragszahlung zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden kann.
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