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Betriebliche Altersvorsorge

2. Schicht: Betriebliche Altersvorsorge (BAV) 

Neben der gesetzlichen und privaten gewinnt die betriebliche Altersvorsorge immer größere Bedeutung. Seit dem 01.01.2002 haben alle Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

 

Für die Durchführung der BAV gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Welcher der folgenden Durchführungswege für Sie ideal ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Wahl. 

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

 

Entgeltumwandlung – so rechnet es sich für Sie:

 

  • unverbindliche Beispielrechnung für einen 30-jährigen Mitarbeiter
  • mtl. Bruttolohn 2.500,- €
  • Lohnsteuerklasse I, Kirchensteuersatz 8,0 %, Solidaritätszuschlag 5,5 %
  • Gehaltsumwandlungsbeiträge sollen nur noch bis zum Jahr 2008 
    sozialversicherungsfrei bleiben.
  • Auf die Steuer bezogen beträgt die Ersparnis heute 36,61 %.
  • Beitragssatz Krankenkasse 14,2 %
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