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Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird. Sie gewährt den einzelnen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen mit Rechtsanspruch. Eine Pensionskasse ist ähnlich aufgebaut wie ein Versicherungsunternehmen. Beiträge in eine Pensionskasse sind in der Ansparphase bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei möglich.
Die Versorgungsleistungen im Rentenalter sind als sonstige Einkünfte voll zu versteuern, wenn die Beiträge steuerfrei in die Pensionskasse eingezahlt wurden. Eine Fünftelungsregel ist nicht anwendbar.
Bis zum Jahr 2008 sind die Beiträge zur Sozialversciherung bei Gehaltsumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung abgabenfrei. Danach sind Beiträge nur noch abgabenfrei, wenn sie die Firma zusätzlich zum Gehalt bezahlt.
Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, kann er den Vertrag mitnehmen und diesen beim neuen Arbeitgeber fortführen, privat weiterzahlen oder beitragsfrei ruhen lassen.
Sonstiges:
- Als Anlagemöglichkeit der Beiträge stehen i. d. R. klassische und fondsgebundene Tarife zur Verfügung
- Die Pensionskasse ermöglicht einen maximalen jährlichen steuerfreien Beitrag i. H. v. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
- Der Durchführungsweg Direktversicherung ist nur beim 1. Dienstverhältnis (1.Lohnsteuerkarte) möglich.
Leistungsspektrum
Birk & Partner AG
Bahnhofplatz 1a
94315 Straubing
Tel. 094 21/84 08-700
Fax 0 94 21/84 08-799
