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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie finanziert sich aus den Zuwendungen der einzelnen Arbeitgeber. Aus den Zuwendungen und den daraus erwirtschafteten Erträgen gewährt die Unterstützungskasse den Arbeitnehmern im Rentenalter entsprechende Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch.

 

Beiträge in eine Unterstützungskasse sind in der Ansparphase komplett steuerfrei. Die Versorgungsleistungen im Rentenalter sind wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. Es bleibt jedoch ein Versorgungsfreibetrag  i. H. v. 40%, höchstens 3.072 EUR, steuerfrei. Wird die Versorgungsleistung als Kapital ausbezahlt, kann sie nach der sogenannten „Fünftelungsregel“ begünstigt besteuert werden.


 
Bis zum Jahr 2008 sind die Beiträge zur Sozialversicherung bei Gehaltsumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzl. Rentenversicherung abgabenfrei. Danach sind Beiträge nur noch abgabenfrei, wenn sie die Firma zusätzlich zum Gehalt bezahlt.

 

Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, kann er den Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen oder beitragsfrei ruhen lassen. 

 

Sonstiges:

  • Als Anlagemöglichkeit der Beiträge stehen i. d. R. nur klassische Tarife zur Verfügung.
  • Die Unterstützungskasse ist nicht in der Beitragszahlung beschränkt. Sie kann allerdings im Regelfall nur eine maximale Versorgungsleistung i. H. v. monatlich 2.147 EUR gewähren.
  • Der Durchführungsweg Unterstützungskasse ist für alle Arbeitnehmer (auch Geringverdiener) möglich.
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